Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen der Hersteller

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

 
 
Für die angebotenen Produkt der Centa-Star Bettwaren GmbH & Co. KG bestehen eine Herstellergarantien.

Garantiebedingungen "5 Jahre Garantie“, „2 Jahre Garantie“, „extra 1000 Tage Garantie":

Der Hersteller Centa-Star Bettwaren GmbH & Co. KG gewährt - abhängig von der jeweiligen Kennzeichnung und Produktbeschreibung -  2 Jahre, 5 Jahre oder 1000 Tage Herstellergarantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:


kostenfreie Reparatur der Ware oder
kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).


Bitte wenden Sie sich im Garantiefall zunächst an uns:
träumweiter Bettwaren GmbH
Leimbergerstr. 88
92637 Weiden
info@traeumweiter.de
wir kümmern uns im Anschluss um den Austausch mit der
Centa-Star Bettwaren GmbH & Co. KG
Augsburger Str. 275
70327 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 305 05-0
Fax: +49 (0)711 305 05-230
E-Mail: info@centa-star.com
Internet: www.centa-star.com

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch


missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung der Bettwaren
Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Staub etc.)
Nichtbeachtung etwaiger Gebrauchs- und Waschanweisungen
Gewaltanwendung (z. B. Reißen, Dehnen, Knüllen)
eigenmächtige Reparaturversuche
normaler Verschleiß, übliche Gebrauchsspuren und Abnutzung


Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.



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